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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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(Über-)Regionaltreffen Dresden/Ostsachsen

Datum und Uhrzeit
09.11.2022 (15:00 Uhr)
Ende
09.11.2022 (17:00 Uhr)
Referent
VSBI
Kategorie
Termine

Ort:

Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH Dresden, Blochmannstraße 02, 01069 Dresden (Seminar-Raum 011)

Themen:

1. Digitalisierungsstrategie der SAB im Transformationsprozess
Gesprächspartner: Herr Gösta Samulski, Leiter Anwendungsentwicklung bei der SAB

2. Educate 4 Future Projekt – Kompetenzen aus Industrie 4.0 für Berufsschulcurricula
Gesprächspartnerin: Frau Dr. Bettina North, Mitarbeiterin Projektmanagement / Akademie für berufliche Bildung gGmbH

3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
Gesprächspartner: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender des VSBI; Herr Tino Buckenauer, Leiter Landesgeschäftsstelle des VSBI

Ihre Anmeldungen nimmt sehr gern Herr Tino Buckenauer entgegen.

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